Schleuder, Haller
- Steinschleudern werden nur an Personen abgegeben, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. (Amtl. Nachweis erforderlich).-
Beschreibung
Schleuder mit besonders kräftigem Gummi
- Steinschleudern werden nur an Personen abgegeben, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. (Amtl. Nachweis erforderlich).-
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